top of page

Meine Arbeitsbereiche

REFERENZEN

FACHGEBIETE

Anker 2 - Referenzen

Zu meinen ersten Auftraggebern gehörte Heinrich Schlick GmbH - ein mittelständisches familiengeführtes Unternehmen in Reckenfeld/Münsterland, Hersteller von Strahlanlagen für Oberflächenbearbeitung, sowie Anton Ohlert GmbH & Co., ein mächtiges Engineering- und Handelsvermittler-Unternehmen aus Köln.
Danach ist mein Kundenstamm ständig gewachsen und heute kann ich Auftraggeber u.a. aus folgenden Bereichen dazuzählen:

  • Banken und Sparkassen

  • Chemische Betriebe und Pharmaunternehmen

  • Fluggesellschaften

  • Forschungsinstitute

  • Gastronomische Betriebe

  • Handelsgesellschaften

  • Hotel und Gaststätten

  • Landes und Bundesverwaltungseinrichtungen

  • Hersteller von Verbrennungsmotoren

  • Notare und Rechtsanwälte

  • Rundfunk- und Fernsehanstalten

  • Speditionsunternehmen

  • Verlage

 
Ich habe mich bewusst für
Diskretion entschieden und bitte daher um Verständnis, dass meine Kunden hier nicht namentlich aufgeführt werden.

Die Themenbereiche, die ich bisher bedient habe, sind vielfältig und zahlreich; sie können den rechts aufgeführten Wirtschaftszweigen zugeordnet werden:

Als Übersetzer und Dolmetscher habe ich einschlägige Erfahrung in folgenden Bereichen sammeln können:

  • Abwasser- und Abfallentsorgung

  • Architektur

  • Bauwesen

  • Bildungswesen

  • Bodensanierung

  • Chemie und Pharmazie

  • EDV- und Programmierung

  • Erziehung und Unterricht

  • Farben- und Lacke

  • Film und Fernsehen

  • Finanz- und Kreditwesen

  • Gastronomie

  • Gesundheits- und Sozialwesen

  • Getränke- und Lebensmittelherstellung

  • Homepage - Übersetzung und Lokalisierung

  • Hotel- und Gaststättenwesen

  • Kunst, Theater, Film

  • Landwirtschaftstechnik

  • Marketing und Consulting

  • Medizin

  • Schiffsreparaturen

  • Speditions- und Transportdienstleistungen

  • Steuern

  • Verpackung

  • Versicherungsunterlagen

  • Werbung

 
Auf Anfrage fertige ich Ihnen gern eine Probeübersetzung an.

BEGLAUBIGUNG

Anker 1 - Beglaubigte Übersetzung

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird deren Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt bzw. beglaubigt. Außerdem wird in der Übersetzung angegeben, ob die Übersetzung von einem Original, einer beglaubigten oder nicht beglaubigten Kopie erstellt wurde (elektronisch zugesandte Schriftstücke gelten als nicht beglaubigte Kopien).
 
Die Übersetzungen von bestimmten Dokumenten, hierzu zählen Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Gerichtsurteile, Handelsregisterauszüge, notarielle und standesamtliche Urkunden, Vollmachten u.a., bedürfen in der Regel einer Beglaubigung.

Durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln wurde ich als Übersetzer für die russische Sprache ermächtigt. Die Ermächtigung als Übersetzer in einem Bundesland gilt grundsätzlich bundesweit. Somit gelten Übersetzungen, die von mir angefertigt und beglaubigt wurden, auch bei Behörden in anderen Bundesländern.

bottom of page